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SUMMARY:Workshop | 'Religio licita'? Rom und die Juden - von Pompeius bis 
 Konstantin
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DESCRIPTION:Faltblatt\nvon Mereth Strothmann und Görge Hasselhoff\nAnknü
 pfend  an einen ersten Workshop zu einer These von Doron Mendels\,  der di
 e  sprachliche Differenzierung der Sprachräume in Ost und West für  die 
  Separierung und Etablierung von Judentum und Christentum als eigene   Ide
 ntitäten verantwortlich macht\, im Oktober 2012 wurde  nun in einem zweit
 en Workshop „Religio licita? Rom und die Juden  vom  Pompeius bis Konsta
 ntin“ die Fragestellung um einen neuen Aspekt   erweitert. In der römis
 chen Antike wurden die Anhänger jüdischer   Glaubensvorstellungen zwar v
 on römischer Seite einerseits mit   Privilegien ausgestattet\, anderersei
 ts aber standen die Juden häufig   unter einem Vorbehalt\, wie sich aus d
 en von Menahem Stern gesammelten griechischen und lateinischen antijüdisc
 hen Schriften   ablesen lässt. Karl-Leo Noethlichs hatte im Rahmen des er
 sten Workshops   auf die Bedeutung der Rechtstexte für die Wahrnehmung de
 r Juden   verwiesen\, mittels derer ihr Status nicht generell eingeschrän
 kt wird\,   sich aber auch signifikante Ausnahmen finden lassen. Deswegen 
 wurde nun   weiter gefragt\, wie einerseits die römische Sicht auf die Ju
 den war und   wie andererseits Veränderungen innerhalb des Judentums durc
 h den   Einfluss Roms bemerkbar wurden. Ziel des Workshops war es vor alle
 m\,   durch den Fokus auf Rom Begriffe wie ‚religio’ oder ‚superstit
 io’   schärfer zu fassen und in der Auseinandersetzung mit Rom innerjü
 dische   Prozesse sichtbar zu machen.\nBENEDIKT ECKHARDT wies in seinem Vo
 rtrag auf die Problematik des   Ethnos-Begriffs hin\, der häufig in der F
 orschung auf die Juden allgemein   angewandt wird. Es muss jedoch differen
 ziert werden zwischen der   Religionsgemeinschaft der Juden\, die von den 
 Römern nie insgesamt\,   sondern stets punktuell und temporär mit Sonder
 rechten ausgestattet   wurde\, die immer wieder erneuert werden mussten un
 d den Stadtgemeinden   der Juden\, die individuell im Rahmen der römische
 n Verwaltung   berücksichtigt wurden. Meist waren es Beziehungen und Verh
 ältnisse   römischer und jüdischer Machthaber untereinander\, die das p
 olitische   Gefüge bestimmten. Herodes und Agrippa zum Beispiel waren in 
 enger   ‚amicitia’ verbunden und so bestätigte Agrippa den Juden „u
 nbehelligt   nach ihren eigenen Sitten zu leben“\, wie Eckhardt die Pass
 age aus den   Antiquitates Judaicae 16\, 60 des Josephus auslegte. Ein neu
 es Licht warf   Eckhardt auf die Rechtsstellung\, indem er die Judäer als
  Vereine   verstand und auf der Quellengrundlage von Josephus\, Antiquitat
 es   Judaicae 14\, 235 Vereinsrecht als gültiges Recht ihnen gegenüber i
 n   Anschlag brachte. Diese Sicht verspreche weitere Aufschlüsse über di
 e   Beziehung zwischen Römern und Judäern.\nKARL-LEO NOETHLICHS beurteil
 te die Rechtsstellung der Juden im   Römischen Reich sehr differenziert m
 it Blick auf die einzelnen Regionen.   In Judäa selbst wurden die Privile
 gien der Juden lange geschützt\, sie   erhielten die Erlaubnis sich zu ve
 rsammeln\, waren von der   Einquartierungspflicht befreit und die Eintreib
 ung der Sondersteuer   wurde von den römischen Behörden unterstützt. Au
 ch nach der Umbenennung   Jerusalems in Aelia Capitolina wurden die Sonder
 rechte für die Juden   nicht eingeschränkt. Durch die constitutio Antoni
 niana wurden auch alle   Juden zu Römern. In diesem Kontext lohne der Bli
 ck auf Africa\, das  immer  eine Sonderstellung einnahm. Noethlichs bewert
 ete die Rechte der  Juden  in den einzelnen Reichsregionen stets mit schar
 fem Blick auf den   Wortlaut der Gesetze\, hier unter anderem des Codex Th
 eodosianus\, in dem   auch Widersprüche aufgenommen wurden\, was ihn beso
 nders interessant   mache\, und des Codex Justinianus\, der eher eine bere
 inigte   Momentaufnahme liefere. Der Blick auf die Juden durch die römisc
 he   Gesetzgebung gebe immer wieder die Möglichkeit\, den Abspaltungsproz
 ess   des Christentums eingehender zu diskutieren.\nANDREAS BENDLIN lenkte
  mit seinem Beitrag den Blick auf die   Hauptstadt selbst und argumentiert
 e quellengestützt gegen ein   harmonisches Zusammenleben der Stadtrömer 
 mit den judäischen Migranten.   Dabei suchte er keinen Schuldigen für di
 e Konflikte\, sondern stellte   vielmehr nüchtern fest\, dass judäische 
 Sitten in Rom nicht einfach   integriert wurden\, so wurden zum Beispiel J
 udäer immer abgesondert von   anderen bestattet. Bendlin konstatierte - a
 bgesehen vom Judenexkurs des   Tacitus\, der die Oberschicht betraf - eine
  antijudäische Stimmung in   Rom\, und zwar gerade von Seiten der stadtr
 ömischen Bevölkerung aus.   Durch präzise Untersuchung der Sprache auf 
 judäischen Grabsteinen und   -tafeln wies er Differenzen zwischen den Gru
 ppierungen nach\, unter   anderem JIWE 2\, 343 und JIWE 2\, 608. Mit den E
 rgebnissen seines Beitrags   ist die Frage nach einer gelungenen Integrati
 on judäischer Migranten  in  Rom neu zu stellen.\nIn die germanischen Pro
 vinzen der beginnenden Spätantike führte  der  öffentliche Abendvortrag
  von WERNER ECK. Vor allem gestützt auf die   Passage aus dem Codex Theod
 osianus 16\,8\,3\, den Erlass über die   Erlaubnis\, die Juden in den Sta
 dtrat zu berufen\, hielt Eck fest\, dass   ohne einen gewissen jüdischen 
 Anteil in der Bevölkerung der Stadt Köln   ein solcher Passus keinen Sin
 n ergeben würde. Interessanterweise spreche   dies gegen die epigrafische
  Evidenz: es gebe keinen einzigen sicheren   inschriftlichen Beleg für j
 üdische Personen aus dem Raum Gallien und   Germanien aus dem 1.-3. Jahrh
 undert n.Chr. Eck rekonstruierte minutiös   die politische und historisch
 e Situation am Vorabend des Erlasses. Auch   gegen ihren Willen durften in
  Köln Juden in den Stadtrat aufgenommen   werden und waren am urbanen Leb
 en beteiligt. Demgegenüber wurden 313   christlicher Kleriker von den Sta
 dtratspflichten befreit\, gut zehn Jahre   später\, 326 n.Chr. wurde dies
 es Privileg jedoch durch den Kaiser   zurückgezogen. Der Nachweis der Pr
 äsenz politisch relevanter Gruppen   ohne jeglichen epigrafischen Nieders
 chlag demonstriert einmal mehr den   umfassenden Anspruch an den Historike
 r\, die wenigen vorhandenen   Quellengattungen zu sichten und die Quellen 
 in ihrer ganzen Tragweite   auszuloten.\nIn ihrem Beitrag zu „Nero\, die
  Juden - und die Christen“   diskutierten SEBASTIAN CHATSMAN und MERET S
 TROTHMANN den Zeitpunkt der   Trennung zwischen Juden und Christen. Der Be
 itrag versuchte\, die   Trennungskonditionen aus dem Blickwinkel der Motiv
 ation der jeweiligen   Gruppierungen genauer zu betrachten. Die Juden wurd
 en als die   Hauptnutznießer einer - der These entsprechenden - frühen T
 rennung bis   zu Nero klassifiziert. Danach fand eine Adaption des Begriff
 s   ‚chrestiani’ durch die Christen statt\, um sich nun selbst von den
  Juden   aufgrund der ausbleibenden Parusie zu differenzieren und glaubwü
 rdig in   die Tradition der Märtyrer zu stellen. Die Römer selbst hatten
   zunächst  kein direktes Interesse an der Differenzierung zwischen den  
 beiden  Gruppen\, jedoch waren sie diejenigen\, die durch ihre Anerkennung
   zweier  Gruppen die Trennung unter politischen Aspekten erst vollkommen 
  machten.  An den Beitrag schloss sich eine kontroverse Diskussion an.\nZi
 el des Beitrags von CHRISTOPHER WEIKERT war es\, das Verhältnis  der  fla
 vischen Kaiser zu den Juden im Hinblick auf die Selbstdarstellung   der ne
 uen Dynastie zu untersuchen und ihren Umgang mit den Juden zu   reflektier
 en. Der flavische Erfolg in Judäa durch Vespasian und seinen   Sohn Titus
  rückte schon allein durch die nun möglich gewordene   Realisierung giga
 ntischer Bauprojekte in Rom in den Mittelpunkt   kaiserlicher Selbstdarste
 llung - sehr anschaulich werde der Sieg in den   Münzabbildungen gezeigt 
 (RIC 22\,1 V 167\; 212). Demgegenüber stehe die   Tradition in der Übern
 ahme der Politik des ersten Princeps gegenüber den   Juden\, der sich ihn
 en gegenüber sehr nachsichtig gezeigt hatte. Hier   betonte Weikert\, das
 s Domitian wohl gegen die Proselyten\, nicht aber   gegen die Juden allgem
 ein agierte. Damit seien auch die Argumente des   harten Einzugs der Juden
 steuer\, wie Sueton es formulierte und das   Vorgehen gegen Flavius Clemen
 s kanalisiert. Die geplante Judenverfolgung   durch Domitian verwies Weike
 rt ins Reich der Legenden.\nEinen höchst interessanten Einblick in die we
 nig beachtete   Ausgrabung von Beit Nattif gewährte ACHIM LICHTENBERGER. 
 Er präsentierte   Fundstücke aus einer dort ansässigen Terrakottawerkst
 att\, deren   figürliches Dekor Anlass zu Vermutungen gebe. Die Ikonograf
 ie auf den   gefundenen Darstellungen sei gerade nicht griechisch-römisch
  geprägt\,   sondern es sei deutlich ein eigener Stil erkennbar\, der geg
 en eine   Anlehnung an Vorbilder aus der Provinz spreche. Mehrere   Deutun
 gsvarianten ergäben sich. Jüdische Künstler könnten für ein   paganes
  Publikum gearbeitet haben\, umgekehrt könnten aber auch   heidnische Han
 dwerker im jüdischen Auftrag die Stücke angefertigt haben.   Es sei jede
 nfalls vorstellbar\, dass Volksfrömmigkeit - und zwar auch   die jüdisch
 e - mit figürlichen Darstellungen ausgelebt wurde\, was ein   völlig neu
 es Licht auf die Formen der Gottesverehrung im Judentum werfe.\nSVEN GÜNT
 HER problematisierte den Begriff der „Judensteuer“ und   trennte ihn s
 trikt vom ‚fiscus Iudaicus’\, der eine Institution zur   Erhebung der 
 Abgabe für die Juden darstellte. Hier würden vor allem   Josephus\, Bell
 um Iudaicum 7\, 218f\, und Cassius Dio 65 (66) 7\,2\, wichtig.   Der ‚fi
 scus’ wurde im Zug des Jüdischen Krieges durch Vespasian   eingerichtet
 . Zunächst war er zur Wiedererrichtung des Tempels für   Jupiter Capitol
 inus geplant\, wurde dann aber zum Kontrollinstrument der   Römer gegenü
 ber den nun verstreuten Juden. In der literarischen wie   inschriftlichen\
 , papyrologischen und numismatischen Überlieferung   zeigten sich dabei d
 ie strikte Reglementierung durch Domitian (Suet.   Dom. 12\, 1f.)\, aber a
 uch eine Entspannung durch Nerva. Diese Prozesse   ließen Rückschlüsse 
 auf die innerrömische Wertung der   Herrschaftskonzeptionen des letzten F
 laviers und ersten Adoptivkaisers   seitens der Senatsaristokratie zu.\nEi
 ne exegetische Detailstudie lieferte GÖRGE HASSELHOFF\, der den   Blick a
 uf die Diskrepanzen in der Darstellung der jüdischen Aufstände in   Nord
 afrika und der Provinz Judäa in den Jahren 115-117 sowie 132-135   n.Chr.
  bei Eusebios von Caesarea einerseits und Cassius Dio andererseits   richt
 ete. In der Forschung werde zumeist von der Darstellung Eusebs in   der Ki
 rchengeschichte ausgegangen\, obgleich diese Darstellung   Differenzen zu 
 derjenigen im Chronikon aufweist. Hier nun könnte die   Darstellung bei C
 assius Dio\, die mitunter als übertrieben angesehen   wird\, ein wichtige
 s Korrektiv bilden. Es habe den Anschein\, dass Euseb   den möglicherweis
 e sehr viel erfolgreicheren Aufstand unter Trajan   marginalisierte\, wohi
 ngegen er Ursachen und Folgen des Bar   Kochba-Aufstandes vertauschte. Ein
  Grund könnte in den unzuverlässigeren   Quellen und einem bewussten the
 ologischen Programm zu finden sein.\nDer Workshop war sehr gut besucht und
  alle Beiträge wurden   konstruktiv und sehr breit diskutiert. In den mei
 sten Beiträgen wurden   jüngere und ältere Forschungshypothesen auf den
  Prüfstand gestellt und   Texte und Artefakte neu interpretiert. Obgleich
  nicht in allen Fällen   Konsens erzielt wurde\, waren sich alle Teilnehm
 erinnen und Teilnehmer   darin einig\, dass die Vorträge zu einem Erkennt
 nisgewinn geführt haben.   Zu gegebener Zeit soll daher eine Dokumentatio
 n des Workshops  publiziert  werden.\nZuerst erschienen auf H-Soz-u-Kult:\
 nTagungsbericht Religio licita? Rom und die Juden vom Pompeius bis Konstan
 tin. 04.07.2013-05.07.2013\, Bochum\, in: H-Soz-u-Kult\, 26.09.2013\, <htt
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 io-licita/
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